Bad Kreuznach
Kein Bußgeld für den Nacktgänger von Kreuznach

Bad Kreuznach - Verfahren wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ eingestellt, aber eine dringende Ermahnung an den "Nacktgeher vom Kuhberg" in Bad Kreuznach. Im Raum steht eine psychiatrische Untersuchung, wenn er erneut ohne Klamotten unterwegs ist.

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Bad Kreuznach – Verfahren wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ eingestellt, aber eine dringende Ermahnung an den „Nacktgeher vom Kuhberg“ in Bad Kreuznach. Im Raum steht eine psychiatrische Untersuchung, wenn er erneut ohne Klamotten unterwegs ist.

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