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Bad Kreuznach

Kein Bußgeld für den Nacktgänger von Kreuznach

Verfahren wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ eingestellt, aber eine dringende Ermahnung an den „Nacktgeher vom Kuhberg“ in Bad Kreuznach. Im Raum steht eine psychiatrische Untersuchung, wenn er erneut ohne Klamotten unterwegs ist.

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Bad Kreuznach - Verfahren wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ eingestellt, aber eine dringende Ermahnung an den "Nacktgeher vom Kuhberg" in Bad Kreuznach. Im Raum steht eine psychiatrische Untersuchung, wenn er erneut ohne Klamotten unterwegs ist. Nacktspaziergang als Therapie nach einer schlechten Erfahrungen mit der Polizei: So erklärte der "Nacktgeher vom Kuhberg", ...