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Jurist: Freibadschließung nicht zulässig

Bosenheim – Der Eingemeindungsvertrag von 1969 lässt die Schließung des Bosenheimer Freibades überhaupt nicht zu: Diese Auffassung vertrat Rechtsanwalt Herbert Emrich in der Sitzung des Ortsbeirates.

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Bosenheim -  Der Eingemeindungsvertrag von 1969 lässt die Schließung des Bosenheimer Freibades überhaupt nicht zu: Diese Auffassung vertrat Rechtsanwalt Herbert Emrich in der Sitzung des Ortsbeirates.Der Rat will notfalls gegen die Stadt klagen. Aus Sicht einiger Bosenheimer waren mit den Fraktionssprechern Jens Heblich (CDU), Michael Henke (Die Grünen) und FDP-Sprecher ...