Jugendhilfeausschuss spricht sich für vorläufige Zahlungen für 2020 und 2021 aus - Das Land ist gefordert: Jugendamt: Kreis Bad Kreuznach legt Vorschlag für Kostenerstattung vor
Jugendhilfeausschuss spricht sich für vorläufige Zahlungen für 2020 und 2021 aus - Das Land ist gefordert
Jugendamt: Kreis Bad Kreuznach legt Vorschlag für Kostenerstattung vor
Bad Kreuznach. Der Landkreis Bad Kreuznach erstattet der Stadt die Kosten für die Unterhaltung des städtischen Jugendamtes nach einer Quote, die bisher von Kreis und Stadt ausgehandelt wurde. Nachdem diese Vereinbarung aufgekündigt worden war, hatten Landrätin Bettina Dickes (CDU) und Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) einen neuen Vertrag ausgehandelt. Nach zwei Anläufen, zwischen denen eine größere Pause lag, kam im August eine Übereinkunft zustande. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat zwar der Kreistag angenommen, der Stadtrat aber abgelehnt.
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„Damit sind wir wieder am Zug, denn nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz legt der Kreis eine angemessene Interessenquote für die Kostenerstattung fest“, leitete Landrätin Dickes den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag ein. Der Stadt bleibt die Möglichkeit, gegen die Festlegung zu klagen.