Bad Kreuznach. Sieben Jahre und neun Monate Haft: Wegen versuchten Mordes ist eine 43-jährige Frau von der Schwurgerichtskammer des Kreuznacher Landgerichts beim sogenannten Maskenmannprozess zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
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Auch die zwei Mitangeklagten der 43-Jährigen wurden für eine längere Zeit hinter Gitter geschickt – darunter ihr eigener Sohn, der sie bei ihren Tatplänen unterstützt hatte. Er muss für viereinhalb Jahre wegen Beihilfe zum Mord einsitzen, zumal der 23-Jährige auch gleich noch für schweren sexuellen Missbrauch seiner zum Tatzeitpunkt erst 13-jährigen Freundin bestraft wurde.