Jahrmarkt ohne Kinder-Autoscooter

Ein Schausteller kann nicht erzwingen, am Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 mit einem Kinder-Autoscooter teilzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit den Eilantrag einer Schaustellerfirma abgelehnt.

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Bad Kreuznach. Die Stadt hatte ihr Nein gegen den Kinder-Autoscooter damit begründet, Fahrgeschäfte, die sich an Kleinkinder richten, lasse sie nicht zu, sofern sie mit besonderen Erschütterungen verbunden sind. Das Gericht hat jetzt die ablehnende Haltung der Stadt bestätigt: Sie dürfe das von ihr veranstaltete Volksfest nach ihrem Ermessen gestalten und entscheiden, bestimmte Sparten von Geschäften nicht zuzulassen. Laut Gericht sind vier weitere Verfahren, die die Zulassung von Fahrgeschäften zum Jahrmarkt betreffen, anhängig. 1077 Schausteller hatten sich 2010 beworben, knapp 200 wurden zugelassen. (hg)