Jagdunfall in Dalberg wird erneut verhandelt - Angeklagter gesteht mit Beschränkung der Berufung Schuld ein
Jagdunfall in Dalberg wird erneut verhandelt: Späte Entschuldigung für Todesschuss
Erneut sitzen sich der angeklagte Jäger (rechts) und die Kinder der bei dem Jagdunfall getöteten Frau vor Gericht gegenüber. Foto: Christine Jäckel
chj

Bad Kreuznach. Am 18. November 2018 wurde eine 86-Jährige im Garten ihres Hauses in Dalberg bei einer Drückjagd von einem Projektil getroffen und verstarb. Den Schuss hatte ein 62-jähriger Jäger abgegeben, der auf Wildschweine gezielt hatte. Dafür wurde er im September 2019 nach sechs Verhandlungstagen vom Amtsgericht Bad Kreuznach wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.  In dem Verfahren in der ersten Instanz hatte der nicht vorbestrafte Angeklagte, der seit seiner Jugend zur Jagd geht, bestritten, dass er entgegen der jagdlichen Regeln hangabwärts in die Ortslage auf Wildschweine geschossen hatte.

Lesezeit 2 Minuten
Diesen Sachverhalt räumte er nun in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ein, indem er seinen Antrag auf die Rechtsfolgen beschränkte. Außerdem hörten die Kinder der Verstorbenen, die in dem Verfahren als Nebenkläger vertreten sind, erstmals ein paar Worte der Entschuldigung von dem 62-Jährigen.

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