Inzidenz bei 31,6: Weitere Lockerungen vor allem für Kinder
Innerhalb der vergangenen sieben Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 28, VG Bad Kreuznach: 3, VG Rüdesheim: 6, VG Nahe-Glan: 5, VG Lalo-Stromberg: 8, VG Kirner Land: 0. Die Wocheninzidenz liegt im Kreis bei 31,6. Am Samstag betrug sie 32,2.
Ab heute gelten neue Regeln
Ab dem heutigen Montag greifen im Landkreis nicht mehr die Verschärfungen, die durch den Inzidenzwert über 50 notwendig waren. Dazu zählen vor allem Regelungen für Chöre sowie Musikvereine, für den Sport und für Angebote im Kinder- sowie Jugendbereich: Musikalische Proben sind im Innenbereich mit bis zu zehn Personen plus Geimpften und Genesenen sowie einer anleitenden Person möglich. Es gelten die Testpflicht und der Mindestabstand von zwei Metern. Bei Schülern über 14 Jahren, die morgens in der Schule getestet wurden, entfällt an diesem Tag die Testpflicht. Eine Bestätigung der Schule ist nicht vorzuweisen. Das gilt auch für Jugendliche über 14 Jahre, die im Innenbereich Sport treiben möchten. Weiterhin sind für Kinder und Jugendliche Angebote in Innenräumen in Gruppen von 50 Personen und im Außenbereich mit bis zu 75 Personen plus Geimpfte und Genesene gestattet. Dazu zählen auch Stadtranderholungen. Gruppen- sowie Jugendfreizeiten mit Übernachtungen sind ab Freitag, 18. Juni, unter Test- und Hygieneauflagen möglich. Abschlussfeste in Schulen und Kitas sind ebenfalls wieder erlaubt.
Weitere Infos gibt es im Internet:www.kreis-badkreuznach.de/ kreisverwaltung/organisation/amt-7-gesundheitsamt/coronavirus/