Amtsgericht Bad Kreuznach fällt mildes Urteil über 38-jährigen Junkie - Mann war selbst Opfer einer Straftat geworden
Im Rausch Tür der Exfreundin eingetreten: Amtsgericht fällt mildes Urteil
dpa

Vor anderthalb Jahren war der 38-jährige Angeklagte in die Wohnung seiner Exfreundin in Kirn eingedrungen, indem er die Tür eintrat. Aus der Wohnung, in der das Paar auch zeitweise gemeinsam gewohnt hatte, nahm er ein Mobiltelefon seiner früheren Partnerin und ein Adressbuch mit Passwörtern für Onlinekonten mit. Soweit der Tatbestand, wie er bei dem Verfahren am Amtsgericht Bad Kreuznach zur Anklage kam.

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Der 38-Jährige, der zuletzt als Hilfsarbeiter Malerarbeiten ausgeführt hatte, und zeitweise auch auf der Straße lebte, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufklärungshilfe leisten, selbst wenn er es wollte. Denn genau ein Jahr nach dem Vorfall in Kirn wurde er in Pirmasens selbst Opfer einer Straftat.

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