Im Kreuznacher Narrenkäfig Frauen begrapscht: Statt Freispruch steigt die Geldstrafe
Gedränge vor dem Kreuznacher Narrenkäfig Foto: Stephan Brust
Eigentlich gilt bei Berufungsverhandlungen ein Verschlechterungsverbot. Für einen 45-jährigen Mann aus Bad Kreuznach endete die zweite Instanz, in der er einen Freispruch erreichen wollte, allerdings mit einer etwas höheren Geldstrafe als im ersten Verfahren. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte den nigerianischen Staatsbürger im November 2019 wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
Lesezeit: 2 Minuten
Zweier junge Frauen hatten ausgesagt, der Mann habe sie während der Altweiberfastnacht im Narrenkäfig auf dem Bad Kreuznacher Kornmarkt begrapscht. Er hatte zuerst einer 18-Jährigen von hinten an die Schulter gegriffen, als sie in der Menge vor ihm herging, sie an sich gedrückte und ihr dann zwischen den Beinen an ...
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