Die Regularien für Quarantäne der inzwischen 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind nach wie vor kompliziert. Ein Überblick.
Wer positiv auf Corona getestet wurde, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben – gezählt wird ab dem ersten Tag nach dem positiven Test. Dieser muss von offizieller Seite und ein Schnell- oder PCR-Test sein. Ab dem achten Tag der Quarantäne können sich Betroffene mit einem negativen Ergebnis frühestens freitesten. Auch dabei reicht ein offizieller Schnelltest. Allerdings: Nur ein positiver PCR-Test gewährleistet den Genesenenstatus, der ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test für nunmehr drei Monate gilt.
Direkte Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht in Quarantäne, sofern sie vollständig geimpft sind – wenn sie also eine Boosterimpfung erhalten haben oder wenn ihre zweite Impfung nicht länger als drei Monate her ist. Voraussetzung: Sie zeigen keine Symptome. Gleiches gilt für Genesene, deren positiver PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage her ist, oder die nach ihrer Infektion eine zweite Impfung erhalten haben. Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen – wie positiv Getestete – für zehn Tage in Quarantäne.
Kinder jünger als zwölf Jahre und drei Monate gelten auch ungeimpft allgemein (also etwa bei Veranstaltungen mit der 2- oder 3G-Regel) wie Genese und Geimpfte. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie selbst zu direkten Kontaktpersonen von Infizierten werden. Dann müssen sie – wie auch andere Ungeimpfte – zehn Tage in Quarantäne. mki