Berufung ging nach hinten los - Haftstrafe erhöht: Hoffnung auf Bewährung hat sich zerschlagen: Einbrecher muss fünf Monate länger ins Gefängnis
Berufung ging nach hinten los - Haftstrafe erhöht
Hoffnung auf Bewährung hat sich zerschlagen: Einbrecher muss fünf Monate länger ins Gefängnis
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild. dpa
Bad Kreuznach/Waldböckelheim. Statt der erhofften Bewährung, muss ein 33-Jähriger nach der Berufungsverhandlung jetzt noch fünf Monate länger im Gefängnis bleiben. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens am Landgericht Bad Kreuznach, bei dem ein Einbruch in ein Wohnhaus in Waldböckelheim im Mittelpunkt stand. Der Angeklagte wollte mit der Beute seine Schulden bei einem Drogendealer begleichen und suchte außerdem ein Geburtstagsgeschenk für seine Freundin, bei der er damals in Bad Kreuznach lebte. Als er im August 2019 am Vorabend der Kirmes in das Haus in der Bockenauer Straße einbrach, hinterließ er eine Blutspur an der Scheibe der Terrassentür, die er eingeschlagen hatte. Das bescherte den Ermittlern einen Fahndungserfolg, sie konnten den Einbrecher im Februar 2020 festnehmen, als er in Bayern unterwegs war.
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In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht, hatte der Angeklagte die Tat denn auch eingeräumt und war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Weil er sich eine Strafaussetzung zur Bewährung erhoffte, legte er gegen das Urteil Berufung ein, weshalb nun erneut vor dem Landgericht verhandelt wurde.