Herbert Gilbert aus Gebroth nimmt VW-Dieselgate ganz persönlich: Bloß nicht zu früh aufgeben
Von Christine Jäckel
Heinz Gilberts Klage gegen VW wurde vom Landgericht abgewiesen. Der Rentner aus Gebroth will in die Berufung gehen.Foto: Christine Jäckel
Millionen Diesel-Fahrer hängen nach wie vor in der Luft – das Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Vermeidung von Fahrverboten lässt Fragen offen und stieß in puncto Nachrüstung bei den Herstellern auf ein geteiltes Echo. Wie viele Käufer fühlte sich auch Herbert Gilbert aus Gebroth getäuscht, der sich 2014 einen VW Sharan TDI mit Euro-5-Dieselmotor zugelegt hatte.
Lesezeit: 2 Minuten
Er reichte deshalb Klage beim Landgericht Bad Kreuznach auf Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises ein. Am 5. Oktober verkündete die zweite Zivilkammer des Landgerichtes das Urteil: die Klage von Gilbert wird abgewiesen.
Inzwischen liegt dem Rentner das Urteil schriftlich vor und er hat sich bereits entschlossen, Berufung einzulegen. Die Begründung für ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.