Bürgermeister Wolfgang Heinrich vor der Wahl am 24. Juni im Leonardo-Hotel Marian Ristow
Koblenz/Bad Kreuznach. In öffentlicher Sitzung hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag mit der Klage gegen die Bad Kreuznacher Bürgermeisterwahl in der Stadtratssitzung im Juni 2021 befasst. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt. Kläger war Bürgermeister Wolfgang Heinrich. Er hatte moniert, dass die Fristverlängerung für die Bewerbungen nicht formgerecht gewesen sei – und die Wahl angefochten.
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„Ich bin überzeugt, dass alles seine Richtigkeit hatte und zuversichtlich, dass das Gericht dies auch so sieht, wir den gewählten Bürgermeister Thomas Blechschmidt schon bald ernennen können und er mit seiner Arbeit für die Bürgerschaft beginnen kann“, teilt Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer nach der Verhandlung mit.