Viele hatten offenbar Schwierigkeiten zu verstehen, wie es zu der Situation am Samstag gekommen ist. Der Mann, der in Gewahrsam genommen wurde, hatte zuvor auch eine Beamtin angegriffen – ist das richtig?
Ich habe mir mittlerweile mehrere Videos dieses Einsatzes angesehen. Demnach haben sich die Beamten in der Kontrolle einer Frau befunden, als sich der ältere Mann, ein 64-Jähriger aus Bad Kreuznach, in die Kontrollsituation einmischt und die Beamten beleidigt. Diese haben sich daraufhin entschlossen, bei ihm die Personalien festzustellen. Hierbei schlug der Mann leicht an den Kopf der einschreitenden Beamtin. Um weitere Angriffe zu unterbinden, wurde der Mann daher an der Wand fixiert, und ihm wurden Handfesseln angelegt. Da durch zahlreiche Teilnehmer der Versammlung lautstark auf die Beamten eingewirkt und diese bedrängt wurden, sollte die weitere Personalienfeststellung auf der Polizeiinspektion erfolgen. Auf dem Weg zum Streifenwagen stürzten dann die Beamte und der Mann, eine Beamtin verletzte sich erheblich an der Hand. Der Mann wurde auf die Polizeiinspektion gebracht und nach der Personalienfeststellung entlassen.
Wie ordnen Sie die Maßnahmen der Polizei mit einigen Tagen Abstand ein?
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden wird. Diese wird hierbei auch prüfen, ob die Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann ich keine detaillierte Stellung beziehen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Polizei befugt ist, insbesondere beim Verdacht von Straftaten die Personalien einer Person festzustellen und Maßnahmen nötigenfalls auch mit Zwang durchzusetzen, was hier auch erfolgt ist. Aus den Videos ergeben sich für mich keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Beamten.
Wie war das Feedback auf das Video in der Bevölkerung und in den sozialen Netzwerken?
Leider gab es sowohl unmittelbar beim Einsatz, als auch in den sozialen Netzwerken später sehr bedenkliche Aussagen. Der verletzten Beamtin wurde zugerufen, dass es hoffentlich wehgetan habe, auch werden in den Videos und Kommentaren Vergleiche mit dem Naziregime oder der Stasi gezogen, die jeglicher Grundlage entbehren. Daneben werden dort auch viele Hassbotschaften und Beleidigungen gegen die Polizei kundgetan. Wir haben aber noch am selben Tag mehrere Anrufe von Bürgern erhalten, die den Einsatz der Beamten vor Ort gelobt haben. Auch in den Kommentaren zu den Videos wurde vielfach von einem angemessenen und korrekten Einschreiten gesprochen, was vielleicht auch der Grund war, warum das Facebook-Video kurz danach wieder gelöscht wurde. Wir freuen uns über diesen Zuspruch und spüren einen großen Rückhalt in der Bevölkerung. Das ermutigt uns, unsere Arbeit in dieser schwierigen Zeit weiter so engagiert fortzusetzen.
Wie werden Sie künftig mit diesen Einsätzen umgehen?
Die Polizei hat den Auftrag , Grundrechte zu schützen. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, weshalb auch weiterhin friedliche Versammlungen auf dem Kornmarkt stattfinden werden. Allerdings ist auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein zu schützendes Grundrecht, weshalb der Staat, und damit auch Polizei und kommunaler Vollzug, Regeln, die eine Ausbreitung der Pandemie verhindern sollen, kontrollieren wird.
Das Gespräch führte Marian Ristow