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Kreis Bad Kreuznach

Gesundheitsamt prüft ungeimpfte Pflegekräfte: Wie die Kreuznacher Kreisverwaltung nun vorgeht

Seit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März dürfen im medizinischen Bereich nur noch Angestellte arbeiten, die den Piks gegen Corona nachweisen können. Ob Krankenhaus oder Seniorenheim, ob Chirurg oder Reinigungskraft – auch im Kreis Bad Kreuznach sind zahlreiche Einrichtungen und Arbeitnehmer betroffen. Wie ist nun die weitere Vorgehensweise?

Von Markus Kilian
Lesezeit: 2 Minuten
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Das Gros der Mitarbeiter ist zwar geimpft, doch ein geringer Teil kann oder will immer noch keinen Impfnachweis vorlegen. Die Betroffenen wurden in den vergangenen Wochen dem hiesigen Gesundheitsamt gemeldet. Aber wie geht es weiter? Bußgeldbescheide verschickt Zunächst zu den Zahlen: Etwa 700 Fälle sind an die Behörde übermittelt worden. Doch wie ...