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Bad Kreuznach
Gestaltungssatzung: Die Neustadt aufhübschen – aber bitte nach Vorschrift
Von unserem Redakteur Dominic Schreiner
In einer Din-A-4-Broschüre ist auf 30 Seiten teils detailliert Auskunft darüber gegeben, was bei Sanierung oder Fassadengestaltung erlaubt ist und was nicht. Und es gibt eine Kurzanleitung dazu, wie man sein Haus in der Neustadt auch formal richtig aufwertet: 1. Gestaltungskonzept (nach Maßgabe der Satzung) erarbeiten; ...