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Bad Kreuznach

Gestaltungssatzung: Die Neustadt aufhübschen – aber bitte nach Vorschrift

Lothar Kühnel vor einem Anwesen, das seiner Familie in der Gerbergasse gehört: Als das Haus mit der Nummer 43 wegen eines Kaminbrands ohnehin eingerüstet wurde, schnappte sich Kühnel Farbe und Pinsel, um die Immobilie zu streichen - "auch aus Liebe zur Neustadt", wie er sagt.  Foto: Dominic Schreiner
Lothar Kühnel vor einem Anwesen, das seiner Familie in der Gerbergasse gehört: Als das Haus mit der Nummer 43 wegen eines Kaminbrands ohnehin eingerüstet wurde, schnappte sich Kühnel Farbe und Pinsel, um die Immobilie zu streichen - "auch aus Liebe zur Neustadt", wie er sagt. Foto: Dominic Schreiner

Im Dezember beschloss der Bad Kreuznacher Stadtrat einen Leitfaden für die Neustadt, den historischen Stadtkern der Nahestadt, der vorgibt, wie das Erscheinungsbild des Viertels künftig daherkommen soll. Seitdem soll jene Gestaltungssatzung eins der Instrumente sein, die das Viertel zwischen Alter Nahebrücke und Hofgartenstraße sowie zwischen Schlosspark und Stadthaus vom Äußeren her wieder qualitativ nach vorn bringen soll.

Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Dominic Schreiner In einer Din-A-4-Broschüre ist auf 30 Seiten teils detailliert Auskunft darüber gegeben, was bei Sanierung oder Fassadengestaltung erlaubt ist und was nicht. Und es gibt eine Kurzanleitung dazu, wie man sein Haus in der Neustadt auch formal richtig aufwertet: 1. Gestaltungskonzept (nach Maßgabe der Satzung) erarbeiten; ...