Asyl Warum die 36-jährige Armenierin und ihre Tochter dennoch auf eine baldige Rückkehr nach Deutschland hoffen dürfen
Gericht urteilt: Abschiebung von armenischer Mutter mit Kind war rechtmäßig
Gibt es doch noch ein Happy End für Marine Nikogoshyan und ihre siebenjährige Tochter? Nach der Abschiebung am 5. Mai hat ihr Anwalt jetzt einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre gestellt. Foto: dpa
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Bad Kreuznach/Koblenz. Rein juristisch war die Abschiebung von Marine Nikogoshyan und ihrer siebenjährigen Tochter nach Armenien rechtmäßig, obwohl sie sich mitten in einer Ausbildung befand: Zu diesem Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren. Doch es gibt Hoffnung.

Lesezeit 2 Minuten
Die 36-Jährige war am 5. Mai um 5 Uhr morgens aus ihrer Wohnung in Bad Kreuznach abgeholt worden. Sie und ihr Kind wurden in Frankfurt in ein Flugzeug gesetzt, das sie zurück nach Armenien brachte. Die Frau darf aber trotz des jetzt ergangenen Urteils hoffen, bald nach Bad Kreuznach zurückkehren zu dürfen.

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