Bad Sobernheim/Koblenz
Gericht entscheidet gegen Verbandsgemeinde: Stadt Bad Sobernheim muss sich nicht an Freibadkosten beteiligen

Überblick über das Sobernheimer Schwimmbad und die Liegewiese

Stefan Munzlinger

Bad Sobernheim/Koblenz. Ein Schwimmbad zu haben ist toll, aber für eine kleinere Gemeinde mit großen Schulden, wie es Bad Sobernheim ist, kein verpflichtendes Angebot an ihre Bürger. Wenn also die Verbandsgemeinde dieses Freibad auf städtischen Gelände weiterhin anbieten will, darf sie die Stadt nicht mithilfe einer Sonderumlage an der Finanzierung zwangsbeteiligen wollen, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Koblenz.

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage der Stadt Bad Sobernheim stattgegeben, mit der diese gegen die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim vorgegangen ist. Sie sollte zu einer Sonderumlage für das Freibad herangezogen werden. Im Zuge der Bildung der Verbandsgemeinde im Jahr 1975 ging das ursprünglich im Eigentum der Stadt stehende Freibad auf die Verbandsgemeinde über.

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