Landgericht bestätigt erstes Urteil: Haftstrafe für Vergewaltigung bleibt bestehen: Gericht bestätigt Haftstrafe: Opfer ist glaubwürdig
Landgericht bestätigt erstes Urteil: Haftstrafe für Vergewaltigung bleibt bestehen
Gericht bestätigt Haftstrafe: Opfer ist glaubwürdig
Bad Kreuznach. Auch in der zweiten Instanz ändert sich für einen 33-jährigen pakistanischen Staatsbürger wenig, den das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen dreifacher Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt hatte. Das Landgericht Bad Kreuznach verwarf jetzt die Berufung des Mannes und musste das Strafmaß wegen einer Vorstrafe, die der Angeklagte inzwischen verbüßt hat, auf drei Jahre und zehn Monate reduzieren.
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Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil das Opfer – eine iranische Asylbewerberin aus Ingelheim – durch die Vergewaltigung mit Zwillingen schwanger wurde. Die Iranerin hielt sich am 16. Juli 2018 mit Bekannten in der Kreuznacher Fußgängerzone auf, wo sie dem Angeklagten ins Auge fiel.