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Bad Kreuznach

Gerhard Merkelbachs Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Bad Kreuznach bleibt ohne Erfolg

Unterlag mit seinem Eilantrag gegen die seit Mittwchabend geltende  Ausgangsbeschränkung vor dem Verwalungsrericht Koblenz: Fitnesstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach.
Unterlag mit seinem Eilantrag gegen die seit Mittwchabend geltende Ausgangsbeschränkung vor dem Verwalungsrericht Koblenz: Fitnesstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach. Foto: Marian Ristow

Juristische Niederlage für Fitnessstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach: Die vom Kreis verfügte Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr muss vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

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Wie bereits in vorangegangenen Eilverfahren, die andere Kreise betrafen (vgl. etwa: Pressemitteilung Nr.13/2021 für den Rhein-Hunsrück-Kreis), stellten die Koblenzer Verwaltungsrichter fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung ...