20-Jähriger wollte "leichtes Geld" verdienen - Es blieb bei einer Verwarnung trotz einer Vielzahl von Fällen und hohem Schaden : Geldwäsche: Leichtfertigkeit schützt nicht vor Strafe
20-Jähriger wollte "leichtes Geld" verdienen - Es blieb bei einer Verwarnung trotz einer Vielzahl von Fällen und hohem Schaden
Geldwäsche: Leichtfertigkeit schützt nicht vor Strafe
Bad Kreuznach. Leichtfertigkeit schützt ebenso wenig vor Strafe wie Dummheit. Für diese Erfahrung muss nun ein 20 Jahre alter Mann aus Bad Kreuznach sehr viel Lehrgeld bezahlen. Weil er sich unbedacht auf ein Jobangebot einließ, bei dem angeblich für wenig Leistung relativ viel Geld zu verdienen war, handelte er sich eine Anklage wegen Geldwäsche ein.
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Der zuletzt als Zeitarbeiter tätige junge Mann suchte im Sommer 2018 nach einer Beschäftigung und gab eine Kleinanzeige auf. Es meldete sich ein Vertreter einer Firma mit Sitz in Großbritannien, der ihm einen 450-Euro-Job in Aussicht stellte. Die Arbeit, die er erledigen sollte, war gemessen an dem versprochenen Verdienst verblüffend einfach.