Gartenhäuser und Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen sind in Norheim verboten
Norheim - Einige Grünflächen der Gemeinde, die bisher Ausgleichsflächen waren, werden den angrenzenden Baugrundstücken zugeschlagen. Die Flächen dürfen aber nicht mit Gartenhäusern bebaut, eingefriedet oder intensiv gärtnerisch genutzt werden. Das wurde im Gemeinderat beschlossen.
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Die Grünflächen der Gemeinde, die jetzt den angrenzenden Baugrundstücken zugeschlagen werden, bleiben auch künftig Grünflächen. Sie wären dann im geänderten Bebauungsplan aber „private Flächen“ zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.