Berufungsinstanz mildert Urteil gegen 30-Jährigen - Für die Staatsanwältin ging die "Mitnahme" weit über den Eigenverbrauch hinaus
Für Müll bestimmte Ware mitgenommen und verkauft: Prozess am Landgericht Bad Kreuznach
Justitita-Statue

David Ebener/Archiv. dpa

Bad Kreuznach. Zehn Mobiltelefone, eine Türsprechanlage, eine Massagepistole, zehn LED-Lampen, zwei Lautsprecher, drei USB-Sticks, ein USB-Kabel, 38 Speicherkarten und drei Handrefraktometer – alle diese Gegenstände aus einem Versandlager im Kreisgebiet hatte ein 30-jähriger Angestellter der Firma mit nach Hause genommen. Die Produkte waren sämtlich zur Vernichtung aussortiert, weil sie ihrem Eigentümer nicht mehr zugeordnet werden konnten.

Lesezeit 2 Minuten
Der in der Qualitätskontrolle beschäftigte Mann eignete sie sich im Zeitraum von Mai bis August 2021 an, um sie im Internet zu verkaufen, was denn auch zu seiner Entdeckung führte. „Das war mein Fehler, das hätte ich nicht tun dürfen, aber ich wollte wirklich niemandem schaden“, erklärte er in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

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