Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.Foto: David Ebener/dpa/Symbolbild
Es kam zu einem Urteil im Fall der 23-jährigen Angeklagten, die sich in insgesamt sechs Fällen der Körperverletzung vor der zweiten Strafkammer im Landgericht Bad Kreuznach verantworten musste. Die Angeklagte erhielt am Mittwochmorgen einen Freispruch. Sie sei während der Taten schuldunfähig gewesen.
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Ihre Vergehen: ein Faustschlag auf die Lippe, Werfen verschiedener Gegenstände, unter anderem einer Bierflasche auf eine Gruppe von Leuten, Bisswunden, Kratzen und mehrfaches aggressives Verhalten gegenüber Polizeibeamten.
Am ersten Verhandlungstag schien die Lage eher aussichtslos für die junge Frau. Die Taten sprachen für sich, doch am zweiten Verhandlungstag nahm das Verfahren ...
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