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Kreis Bad Kreuznach

Erste mögliche Corona-Aufhebungen: Freitag gilt als Stichtag

Bisher ist man davon ausgegangen, dass am kommenden Donnerstag die Bundesnotbremse endet. Seit Mittwoch unterschreitet der Landkreis die Inzidenz von 100. Grundlage für die Aufhebung der „Bundesnotbremse“ ist § 28b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG). Nach diesem muss die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Feiertag und Sonntag) unter dem Wert von 100 liegen, dann tritt die Notbremse am übernächsten Tag außer Kraft.

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Als Stichtag galt bisher der kommende Donnerstag. Allerdings wurde mittlerweile kommuniziert, dass nicht die Werte des jeweiligen Tages maßgeblich sind, sondern erst die am Folgetag rückwirkend vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Vortag benannten Zahlen. Die Zahl vom Mittwoch wurde so erst am Donnerstag festgeschrieben. Das bedeutet konkret, dass für den ...