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Elfte Corona-Verordnung des Landes: Veranstaltungen und auch Weihnachtsmärkte im Kreisgebiet möglich
Allgemein gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf sie nicht zusätzlich hingewiesen wird.Abstandsregeln im öffentlichen Raum: Aktuell dürfen bis zu 10 Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Zu anderen ...