Winzer sollen Produkte unzulässig mit Saccharose angereichert und gesüßt haben - Falsche Angaben zu Alkohol und Lage
Einfach nachgezuckert? Vater und Sohn mit falschem „Biowein“ vor Weinstrafkammer in Kreuznach
picture alliance / dpa

Bad Kreuznach/Guntersblum. Unzulässige Anreicherung und unzulässige Süßung von Weinen sind nur zwei Vorwürfe von vielen aus der umfangreichen Anklageschrift in dem Verfahren gegen einen 67-jährigen Winzer und seinen 37-jährigen Sohn aus Guntersblum vor der Wein- und Lebensmittelstrafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach. Vater und Sohn führten gemeinsam ein Weingut, eine Vermarktungsfirma in Form einer GmbH und Co. KG sowie eine Verwaltungs GmbH.

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Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist die Fälschung von Bioweinen. In diesem Zusammenhang taucht in einem Fall als Abnehmer einer als Spätlese deklarierten Partie Qualitätswein auch der Name einer bekannten rheinhessischen Kellerei auf, die im Sommer 2019 durch die Aufdeckung betrügerischer Machenschaften bei der Herstellung und Vermarktung von Millionen Liter Wein selbst in das Visier der Landeszentralstelle für Wein- und ...

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