33-Jähriger will mildere Strafe - In mehreren Ländern und erstmals schon mit 17 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten
Einbrecher hinterlässt Visitenkarte per DNA – Erstmals als 17-Jähriger mit dem Gesetz in Konflikt geraten
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Simone Funke. rcx - Fotolia

Bad Kreuznach. Für den Einbruch in ein Haus in Waldböckelheim im August 2019 hatte das Amtsgericht Bad Kreuznach im Juli dieses Jahres einen 33-jährigen Berufskraftfahrer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Jetzt wird der Fall vor der Berufungskammer verhandelt, denn sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft waren nicht zufrieden mit dem Urteil.

Lesezeit 3 Minuten
Da die jeweiligen Positionen konträr sind, sprich der Angeklagte eine mildere Strafe, die Staatsanwaltschaft aber ein höheres Strafmaß anstrebt, kam das von der Verteidigung angeregte Rechtsgespräch nicht zustande. Vielmehr startete die Verhandlung gleich nach Eröffnung sofort in die Beweisaufnahme.

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