Eheähnliches Verhältnis verschwiegen: Hartz-IV-Bezieher muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten
Bad Kreuznach
Eheähnliches Verhältnis verschwiegen: Hartz-IV-Bezieher muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten
Bad Kreuznach - "Betrug" warf die Staatsanwaltschaft einem 42 Jahre alten Mann aus dem Stadtgebiet vor. Der Gelegenheitsarbeiter hatte in einem Bewilligungsantrag gegenüber der Arge nicht angegeben, dass er in einem eheähnlichen Verhältnis lebte.
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Bad Kreuznach – „Betrug“ warf die Staatsanwaltschaft einem 42 Jahre alten Mann aus dem Stadtgebiet vor. Der Gelegenheitsarbeiter hatte in einem Bewilligungsantrag gegenüber der Arge nicht angegeben, dass er in einem eheähnlichen Verhältnis lebte.Das Amt fand aber heraus, dass der Mann sehr wohl mit seiner Lebensgefährtin zusammen wohnte und ihm dadurch zu Unrecht 24 170 Euro zu viel gezahlt wurden.