Generaldirektion Kulturelles Erbe /Landesdenkmalpflege (GDKE, Pressesprecher Matthias Weber): „In diesem Fall hat die Untere Denkmalschutzbehörde das Anbringen von Fotovoltaikmodulen auf einer Dachfläche der Hofanlage nicht zugestimmt. Wir als Fachbehörde hatten uns zu diesem Denkmalfall eingehend beratend mit der Maßnahme auseinandergesetzt und uns dieser bei der Abwägung der Auswirkungen nicht entgegengestellt. Die ablehnende Entscheidung wurde von der Genehmigungsbehörde in Bad Kreuznach getroffen. Allgemein muss der Einsatz von Fotovoltaik-/ Solaranlagen bei Kulturdenkmälern oder in Denkmalzonen im Einzelfall betrachtet werden. Eine Grundsatzentscheidung ist nicht möglich.“ (Anm. der Red.: Im ablehnenden Bescheid des Kreises wird ausdrücklich auf die Ablehnung durch die GDKE verwiesen. Deren Begrün-
dung: „Umgebungsschutz“).
Umweltministerium (Pressesprecher Joachim Knapp): „Der genannte Brief liegt unserem Haus nicht vor. Die Problematik ist uns jedoch bekannt. In vielen Fällen konnte eine Vereinbarkeit der Interessen hergestellt werden. Grundsätzlich ist die Landesregierung an einem Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr interessiert und hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ausbauziel 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 verpflichtet. Für den Bereich der Solarenergie bedeutet dies einen Nettoausbau von 500 Megawatt.“
Kreisbauamt (Leiter Christoph Lie-senfeld): „Da wir uns in einem laufenden Widerspruchsverfahren befinden, möchte ich von einer Kommentierung absehen. Auf politischer Ebene sind parallel Bestrebungen im Gange, die sich mit der verfassungsrechtlichen Vorrangstellung von Klima- oder Denkmalschutz auseinandersetzen. Es ist nicht Sache der Verwaltung, in diese demokratischen Prozesse einzugreifen. Ich sehe durchaus den Bedarf, die Denkmalschutzgesetze dem gesellschaftlichen Wandel und dem Klimaschutz anzupassen. Wir haben sich ändernde Bedürfnisse und Erfordernisse. Und für die muss man die Gebäude zukunftsfähig machen.“ mz