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Bad Kreuznach

Drogenfund bei Großrazzia im „Gold“: Bewährungsstrafe gegen Betreiber nun bestätigt

Von Christine Jäckel
Die Razzia in der Diskothek „Gold“ am Europaplatz stand im Mittelpunkt des Prozesses gegen den ehemaligen Betreiber.  Foto: Marian Ristow (Archiv)
Die Razzia in der Diskothek „Gold“ am Europaplatz stand im Mittelpunkt des Prozesses gegen den ehemaligen Betreiber. Foto: Marian Ristow (Archiv)

Auch nach der Verhandlung in zweiter Instanz bleibt es für den ehemaligen Veranstaltungsleiter der früheren Bad Kreuznacher Diskothek „Gold“ bei einer Verurteilung wegen Drogenbesitzes. Die Richter der dritten kleinen Strafkammer des Landgerichtes bewerteten die Indizienlage wie zuvor schon das Amtsgericht: Danach sind die bei einer Großrazzia am 10. Juni 2017 in der Diskothek gefundenen 686 Gramm Marihuana ebenso wie die 1,99 Gramm Amphetamin, die in der damaligen Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurden, zweifelsfrei dem 44-Jährigen zuzuordnen.

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Das Amtsgericht hatte ihn im November 2018 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem der Angeklagte gegen das Urteil in Berufung gegangen war, legte auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die in der ersten Instanz eine Strafe von zwei Jahren und ...