Berufung: Ex-Veranstaltungsleiter der Diskothek "Gold" am Europaplatz scheitert in zweiter Instanz mit Freispruchantrag
Drogenfund bei Großrazzia im „Gold“: Bewährungsstrafe gegen Betreiber nun bestätigt
Die Razzia in der Diskothek „Gold“ am Europaplatz stand im Mittelpunkt des Prozesses gegen den ehemaligen Betreiber. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Auch nach der Verhandlung in zweiter Instanz bleibt es für den ehemaligen Veranstaltungsleiter der früheren Bad Kreuznacher Diskothek „Gold“ bei einer Verurteilung wegen Drogenbesitzes. Die Richter der dritten kleinen Strafkammer des Landgerichtes bewerteten die Indizienlage wie zuvor schon das Amtsgericht: Danach sind die bei einer Großrazzia am 10. Juni 2017 in der Diskothek gefundenen 686 Gramm Marihuana ebenso wie die 1,99 Gramm Amphetamin, die in der damaligen Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurden, zweifelsfrei dem 44-Jährigen zuzuordnen.

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht hatte ihn im November 2018 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem der Angeklagte gegen das Urteil in Berufung gegangen war, legte auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die in der ersten Instanz eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert hatte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region