Plus
Bad Kreuznach

Dritter Abschnitt: Stadt bezahlt 60 Prozent

Von Marian Ristow
Im dritten Abschnitt der Bosenheimer Straße werden beim geplanten Ausbau die Anwohner stärker zur Kasse gebeten.  Foto: Josef Nürnberg
Im dritten Abschnitt der Bosenheimer Straße werden beim geplanten Ausbau die Anwohner stärker zur Kasse gebeten. Foto: Josef Nürnberg

Der Stadtrat folgte dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr: Beim Ausbau der Bosenheimer Straße zwischen den beiden Verkehrskreiseln, an Riegelgrube und an der Mündung der B 428, trägt die Stadt einen Anteil von 60 Prozent der beitragsfähigen Kosten. Dem Verwaltungsvorschlag folgten 24 Räte (darunter die SPD), der Rest des Rates (unter anderem die gesamte CDU-Fraktion) enthielt sich. Zuvor war die CDU mit ihrem Antrag, den städtischen Anteil auf 65 Prozent zu erhöhen, gescheitert. 17 Ja-Stimmen gab es hierfür, 21 Stimmen dagegen, Dr. Herbert Drumm (Freie Fraktion) enthielt sich.

Lesezeit: 2 Minuten
Die dabei geführte Diskussion entsprach im Wesentlichen jener, die ein paar Tage zuvor im Planungs- und Verkehrsausschuss geführt wurde. Während die Vorlage der Verwaltung den speziell errechneten Mischsatz von exakt 60,09 Prozent vorschlug, setzte sich Werner Klopfer, CDU-Fraktionschef, für einen städtischen Anteil von 65 Prozent ein.Die Festlegung sei eine schwierige ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Ausbaubeiträge: Wer zahlt was?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Durchgangsverkehr in einer Straße vorherrscht, umso größer ist der städtische Anteil an den Ausbaumaßnahmen. Denn das gilt die Maxime, dass die Straße eine öffentliche, der Allgemeinheit zuträgliche Funktion erfüllt.

Wird eine Straße überwiegend für Durchfahrten genutzt, liegt der städtische Teil zwischen 55 und 65 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu ein entsprechendes Tableau entworfen.

Ist eine Straße aber eher von Ziel- und Quellverkehr geprägt, also von Autofahrern, die beispielsweise einen Supermarkt anfahren oder sonstige Anlieger erreichen wollen, steigen die Kosten, die die Anwohner zu tragen haben. ri

Meistgelesene Artikel