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Kirn

Diskussionen im Kirner Bau- und Hauptausschuss: Die Jahres-Endrechnung möglichst klein halten

Von Armin Seibert
In der Ausschusssitzung ging es nicht nur um Straßenausbau, sondern auch um einen Bebauungsplan. Die Änderung im Teilgebiet „Ober dem weißen Garten“ betraf nur den Bereich mit der Immobilie Favorit, wo statt Gewerbe künftig Mischgebiet und Wohnungen möglich sind. Die Autowerkstatt im Vordergrund bleibt indes Gewerbegebiet. Favorite wurde übrigens mal Gewerbegebiet, um zu verhindern, dass da ein Swingerclub einzieht.
In der Ausschusssitzung ging es nicht nur um Straßenausbau, sondern auch um einen Bebauungsplan. Die Änderung im Teilgebiet „Ober dem weißen Garten“ betraf nur den Bereich mit der Immobilie Favorit, wo statt Gewerbe künftig Mischgebiet und Wohnungen möglich sind. Die Autowerkstatt im Vordergrund bleibt indes Gewerbegebiet. Favorite wurde übrigens mal Gewerbegebiet, um zu verhindern, dass da ein Swingerclub einzieht. Foto: Armin Seibert

Wiederkehrende Beiträge wird es wohl künftig auch in Kirn nach dem gesetzeskonformen Muster des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) geben. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Zumindest stimmten Haupt- und Bauausschuss des Kirner Stadtrats am Mittwoch im Gesellschaftshaus mit großer Mehrheit für die neue Satzung. Die soll das alte juristisch nicht mehr haltbare Kirner Einheitsmodell ablösen.

Lesezeit: 3 Minuten
Der stellvertretende Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde, Martin Zerfaß, erklärte sehr detailliert das in Zusammenarbeit mit Dr. Gert Thielmann, bim GStB Referent unter anderem für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge erarbeitete Satzungskonstrukt. Letztlich wird der Stadtrat grünes Licht geben, doch ein „Weiter so“ mit dem bislang praktizierten Kirner Modell ist rechtswidrig. Dabei war die ...
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Kommentar von Armin Seibert: Stadtrat hat ja doch was zu sagen

Du hast ja gar nix zu bestimmen. Die Gesetze werden oben gemacht, du bist nur der Erfüllungsgehilfe. So hört und glaubt es allzu oft der von Volkes Stimme in den Rat gewählt Kommunalpolitiker.

Meistens stimmt das ja. Kann der Kirner Stadtrat bestimmen, ob das Brandhaus nach zwei Jahre endlich abgerissen wird, ob die Staubalken in den Hahnenbach gerammt werden oder nicht? Nein, kann er nicht. Da gibt’s Ordnungsbehörden, die klare Ansagen machen. Aber der Stadtrat kann doch einiges. Zum Beispiel über wiederkehrende Beiträge für Straßenbaumaßnahmen beschließen. Und da geht’s um viel Geld und um Entscheidungen über Generationen. Falls natürlich eine Art Biotech-Segen über Kirn ausgeschüttet würde (warum denn nicht?), könnte man die Entscheidung über die Höhe des städtischen Anteils beim Straßenbau revidieren und so verfahren wie in Bayern.

Dort zahlt die öffentliche Hand alles. Dort sind aber die Kitas kostenpflichtig, merkte Martin Zerfaß vom VG-Bauamt an. Im großen Ganzen geht es den Gebührenzahlern in Kirn noch ganz gut. Bei Wasser und Abwasser liegen sie im Vergleich ziemlich unten in der Statistik, und beim Straßenbau künftig sicher auch. Warum? Weil kaum gebaut wird. 2022 schon mal nix. Da kann es also am Jahresende auch keine Abrechnung geben. Und wenn die großen „Koffer“ wie die Dhauner Straße dann mal kommen? Dann wird umgelegt auf fast die ganze Stadt.

Weil eine solche Baumaßnahme in mehreren Abschnitten von der Planung bis zur Endabrechnung wohl fünf Jahre oder länger dauert, wird’s mit den wiederkehrenden Beiträgen nicht so schlimm. Gut, dass Martin Zerfaß das so detailliert und verständlich erklären konnte. Ein Hinweis von ihm saß aber auch sehr tief. Auf die Frage, wie viele Straße „ihr“, also die Verwaltung, denn im Jahr künftig ausbauen wolle, beantwortete er mit dem Hinweis darauf, dass doch der Stadtrat diese Entscheidung treffe, die Verwaltung mache nur Vorschläge. Schau an, da hat der Stadtrat in diesen Tagen doch noch was zu sagen. Schön.

Sieben Abrechnungseinheiten in Kirn gebildet

Je größer die Abrechnungseinheit desto mehr solidarische Gebührenzahler. Nach diesem Muster wurden jetzt für die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge in Kirn möglichst große Gebiete zusammengefasst.

Die Idee, die ganze Stadt Kirn zu einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen, scheiterte an „Zäsuren“, wie es Planungsexperte Martin Zerfaß beschrieb. Zäsuren sind zu große Baulücken und Abstände (wie zwischen Meckenbacher Weg und Loh oder zwischen Stadt und Sulzbach), Bahnlinie oder der Fluss. Dennoch hat man versucht, die Gebiet möglichst groß zu gestalten. Heraus kamen sieben Abrechnungsgebiete.

1. Kallenfels

2. Kirner Innenstadt

3. Gewerbegebiet Industriestraße

4. Wohngebiet über Nahe

5. Wohngebiet auf dem Loh

6. Gewerbe- und Wohngebiet Allweiden und Krebsweiler Straße

7. Kirn-Sulzbach

Bis auf das Gebiet Industriestraße (40 Prozent Gemeinde) wurden alle anderen Gebiete mit 25 prozentigem Gemeindeanteil ausgewiesen.

Aufgrund der topografischen Verhältnisse in Kirn mit vielen Steilstücken wäre ein Ausbau etwa des Gauskopfwegs oder der Ritsch als einzelnes kleines Abrechnungsgebiet für die Anwohner gar nicht darstellbar. Da wären schnell fünfstellige Summen erreicht. as

Was kostet das denn jetzt die Bürger?

Wie teuer wird es denn jetzt? Martin Zerfaß versuchte, die Rechnung zum Verständnis aller einmal aufzudröseln, nahm mal ein Gebiet von 200 Hektar an (komplette Innenstadt), legte eine Baumaßnahme von einer Million Euro zu Grunde (so viel wie noch nie in Kirn) und kam dann bei einer dreijährigen Verteilung bei einem Bemessungssatz von 25 Prozent Gemeindeanteil auf rund 125 Euro am Jahresende; bei 30 Prozent auf rund 116.

Das wären bei diesem Konstrukt also keine 10 Euro Unterschied für den einzelnen (Muster-)Bürger. Für manche „Großgrundbesitzer“ natürlich mehr und für einige Eigentumswohnungsinhaber mit Mini-Grundstücksanteil entsprechend viel weniger. Für die Stadt wäre indes der 5-Prozent-Unterschied doch ein dicker Brocken. Rund 50 000 Euro, rechnete Stadtbürgermeister Ensminger anhand der Beispielrechnung vor. as