Du hast ja gar nix zu bestimmen. Die Gesetze werden oben gemacht, du bist nur der Erfüllungsgehilfe. So hört und glaubt es allzu oft der von Volkes Stimme in den Rat gewählt Kommunalpolitiker.
Meistens stimmt das ja. Kann der Kirner Stadtrat bestimmen, ob das Brandhaus nach zwei Jahre endlich abgerissen wird, ob die Staubalken in den Hahnenbach gerammt werden oder nicht? Nein, kann er nicht. Da gibt’s Ordnungsbehörden, die klare Ansagen machen. Aber der Stadtrat kann doch einiges. Zum Beispiel über wiederkehrende Beiträge für Straßenbaumaßnahmen beschließen. Und da geht’s um viel Geld und um Entscheidungen über Generationen. Falls natürlich eine Art Biotech-Segen über Kirn ausgeschüttet würde (warum denn nicht?), könnte man die Entscheidung über die Höhe des städtischen Anteils beim Straßenbau revidieren und so verfahren wie in Bayern.
Dort zahlt die öffentliche Hand alles. Dort sind aber die Kitas kostenpflichtig, merkte Martin Zerfaß vom VG-Bauamt an. Im großen Ganzen geht es den Gebührenzahlern in Kirn noch ganz gut. Bei Wasser und Abwasser liegen sie im Vergleich ziemlich unten in der Statistik, und beim Straßenbau künftig sicher auch. Warum? Weil kaum gebaut wird. 2022 schon mal nix. Da kann es also am Jahresende auch keine Abrechnung geben. Und wenn die großen „Koffer“ wie die Dhauner Straße dann mal kommen? Dann wird umgelegt auf fast die ganze Stadt.
Weil eine solche Baumaßnahme in mehreren Abschnitten von der Planung bis zur Endabrechnung wohl fünf Jahre oder länger dauert, wird’s mit den wiederkehrenden Beiträgen nicht so schlimm. Gut, dass Martin Zerfaß das so detailliert und verständlich erklären konnte. Ein Hinweis von ihm saß aber auch sehr tief. Auf die Frage, wie viele Straße „ihr“, also die Verwaltung, denn im Jahr künftig ausbauen wolle, beantwortete er mit dem Hinweis darauf, dass doch der Stadtrat diese Entscheidung treffe, die Verwaltung mache nur Vorschläge. Schau an, da hat der Stadtrat in diesen Tagen doch noch was zu sagen. Schön.