Wiederkehrende Beiträge ausgiebig im Bau- und Hauptausschuss diskutiert - Sieben große Abrechnungsgebiete festgelegt
Diskussionen im Kirner Bau- und Hauptausschuss: Die Jahres-Endrechnung möglichst klein halten
In der Ausschusssitzung ging es nicht nur um Straßenausbau, sondern auch um einen Bebauungsplan. Die Änderung im Teilgebiet „Ober dem weißen Garten“ betraf nur den Bereich mit der Immobilie Favorit, wo statt Gewerbe künftig Mischgebiet und Wohnungen möglich sind. Die Autowerkstatt im Vordergrund bleibt indes Gewerbegebiet. Favorite wurde übrigens mal Gewerbegebiet, um zu verhindern, dass da ein Swingerclub einzieht.
Armin Seibert

Wiederkehrende Beiträge wird es wohl künftig auch in Kirn nach dem gesetzeskonformen Muster des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) geben. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Zumindest stimmten Haupt- und Bauausschuss des Kirner Stadtrats am Mittwoch im Gesellschaftshaus mit großer Mehrheit für die neue Satzung. Die soll das alte juristisch nicht mehr haltbare Kirner Einheitsmodell ablösen.

Lesezeit 3 Minuten
Der stellvertretende Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde, Martin Zerfaß, erklärte sehr detailliert das in Zusammenarbeit mit Dr. Gert Thielmann, bim GStB Referent unter anderem für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge erarbeitete Satzungskonstrukt.

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