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Bad Kreuznach/Karlsruhe

Der „Maskenmann“ steht erneut vor Gericht: Verteidiger fordert Strafmilderung

Der Maskenmann von Bad Kreuznach steht erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aus dem Dezember 2014 aufgehoben, nachdem der „Jingsaw-Killer“ zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Jetzt darf er wohl auf eine geringere Strafe hoffen.

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Archivierter Artikel vom 07.01.2016, 11:39 Uhr