28-jähriger Bad Sobernheimer muss wegen Duschgeldiebstahl ins Gefängnis - Miserable Bewährungsführung wirkt sich negativ aus
Den Langmut der Justiz endgültig erschöpft: Freiheitsstrafe für 28-Jährigen aus Bad Sobernheim
Symbolbild Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
picture alliance / David Ebener/

Zeitweise sah es so aus, als ob der 28-jährige Angeklagte aus Bad Sobernheim, der wegen Diebstahl und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde, noch eine Bewährungschance bekommt. Seit Februar dieses Jahres ist er wieder in Arbeit, seine Firma ist zufrieden mit seiner Leistung und er kümmert sich in einem gewissen Rahmen um seine Kinder, die bei seiner Ex-Partnerin leben.

Den Diebstahl des Duschgels im Wert von 3,75 Euro hat er auch eingestanden und sich entschuldigt. Die Berufungsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach endete dennoch damit, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Nun muss er die vier Monate voraussichtlich im Gefängnis absitzen.

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