Erst die einstweilige Verfügung, dann der Rauswurf des schärfsten Kritikers wegen „grob verbandsschädigenden“ Verhaltens: Die Fronten sind verhärtet. Knackpunkte sind die opulente Vergütung und die vorzeitige Amtszeitverlängerung des Präsidenten.
Beides haben die Delegierten abgesegnet. Formal hat, vorbehaltlich der Entscheidung des Landgerichts, also wohl alles seine Richtigkeit.
Die Frage ist aber, ob es – ungeachtet der beachtlichen Leistungsbilanz von Gereon Haumann – klug war, seinen Vertrag vorzeitig zu verlängern. Wenn dieser Schritt ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit vollzogen worden wäre, hätte sich vermutlich niemand daran gestört. So aber hat es – in Kombination mit dem üppigen Honorar – automatisch ein Geschmäckle.
Das gilt auch für den Rauswurf von Matthias Ganter: Das wirkt nach außen zwangsläufig so, als wolle man ihn einfach nur loswerden. Das könnte zum Bumerang werden, weil sich jetzt erst recht alle Augen auf diesen Konflikt richten. Ob bei der Bezahlung, bei der Vertragsverlängerung oder beim Raus-wurf: Es gibt immer einen Ermessensspielraum – das ist, auch wenn formal alles in Ordnung ist, vor allem eine Frage des Gespürs und der Verhältnismäßigkeit.
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