Einkommensteuer: Auch die Anpassung von Vorauszahlungen ist wegen der Corona-Krise bedingt möglich : Corona und die Steuererklärung: Finanzämter im Land gewähren Fristverlängerungen
Einkommensteuer: Auch die Anpassung von Vorauszahlungen ist wegen der Corona-Krise bedingt möglich
Corona und die Steuererklärung: Finanzämter im Land gewähren Fristverlängerungen
Ein Mann füllt eine Steuererklärung aus. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild. dpa
Kreis Bad Kreuznach. Auch die rheinland-pfälzischen Finanzämter tragen der Corona-Krise Rechnung. Für Steuererklärungen werden Fristen verlängert und Verspätungszuschläge erlassen.
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Die Finanzämter werden ab sofort Fristverlängerungsanträge wegen der Corona-Krise von Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprechen. Diese Regelung bezieht sich auf die sogenannten Jahressteuererklärungen wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, deren Abgabefrist bereits am 28.