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Kreis Bad Kreuznach
Campen in der Pandemie? Verbot gilt nicht für alle
Ausnahmen gelten für alle, die ihren Erstwohnsitz auf dem Campingplatz haben und dort ganzjährig leben; außerdem für die, die einen eingetragenen Zweitwohnsitz nachweisen können und den Campingplatz für wichtige Arbeiten an ihrem Wohnmobil für kurze Zeit betreten, ihn danach aber auch wieder verlassen. Überdies ist es Campern erlaubt, für kurze ...