Übernachtungen im Wohnmobil momentan nur aus "nicht touristischen Gründen" gestattet - Ordnungsämter fordern Nachweis: Campen in der Pandemie? Verbot gilt nicht für alle
Übernachtungen im Wohnmobil momentan nur aus "nicht touristischen Gründen" gestattet - Ordnungsämter fordern Nachweis
Campen in der Pandemie? Verbot gilt nicht für alle
Zurzeit stehen zwischen vier bis sechs Wohnmobile auf dem Campingplatz in Bad Kreuznach. Andy Röth und Udo Braun vom Brauwerk betreiben den Platz und müssen sich fast täglich Drohanrufe mit Hinweis auf Corona gefallen lassen: „Unsere Camper erbringen alle ihren Nachweis.“ Foto: Anna-Maria Pejsek Anna-Maria Pejsek
Kreis Bad Kreuznach. Die Vermutung liegt nahe: Im eigenen Wohnmobil abgeschottet von anderen Urlaubern in der freien Natur wohnen – das müsste doch auch in der Corona-Krise möglich sein? Doch die Realität sieht anders aus. Campingplätze sind momentan gesperrt.
Ausnahmen gelten für alle, die ihren Erstwohnsitz auf dem Campingplatz haben und dort ganzjährig leben; außerdem für die, die einen eingetragenen Zweitwohnsitz nachweisen können und den Campingplatz für wichtige Arbeiten an ihrem Wohnmobil für kurze Zeit betreten, ihn danach aber auch wieder verlassen.