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Bad Kreuznach

Bundesgerichtshof verwirft Revision: Falscher Gutachter muss drei Jahre sitzen

Von Christine Jäckel
Symbolbild.
Symbolbild. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines im Februar 2018 verurteilten gebürtigen Saarländers verworfen, der nun eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verbüßen muss. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach gegen den Mann rechtskräftig, der sich fälschlich als Diplom-Psychologe ausgab und über Jahre Gutachten für Gerichte erstellt und dabei über die Schicksale von Familien mitentschieden hat.

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Von November 2009 bis April 2014 nahm der als nicht ärztlicher Psychotherapeut zugelassene Mann, der in Idar-Oberstein eine Praxis für Psychotherapie und mit einer Geschäftspartnerin ein Institut für angewandte Psychotherapie betrieb, rund 800.000 Euro an Honoraren für Gerichtsgutachten ein. Deshalb verurteilte ihn die zweite Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach wegen ...