Nicht alle abgelehnten Asylbewerber können sofort ausreisen: Kreis muss ab 2019 für verbleibende Aufenthaltszeit zahlen
Bund schiebt Kosten von abgelehnten Asylbewerbern auf Kommunen ab: Kreis muss ab 2019 zahlen bis zur Ausreise
Sie fliehen aus Kriegsgebieten oder vor brutalen Regimen: Menschen vieler Nationen, die schließlich in Dörfern wie dem 350 Einwohner kleinen Argenschwang (VG Rüdesheim) eine erste Heimat finden. Archivfoto: Josef Nürnberg
Josef Nürnberg

Kreis Bad Kreuznach. Berlin macht dem BAMF Dampf. Ziel: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll bei der Bearbeitung von Asylanträgen auf die Tube drücken. Die Folgen dieses vom Innenministerium angewiesenen Tempos bekommen die Kommunen jetzt zu spüren. Mit horrenden, Millionen verschlingenden Folgekosten.

Lesezeit 2 Minuten
Die lokalen Auffangstationen der Asylbewerber – wie der Kreis Bad Kreuznach – bekommen für den Aufenthalt von antragstellenden Flüchtlingen via Land eine Pauschale (848 Euro pro Monat), etwa für eine fünfmonatige Verweildauer. Bis dahin hat das BAMF Zeit, den Fall zu bearbeiten.

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