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VG Rüdesheim

Bürokraten haben gesiegt, aber: Kleine Dörfer verlieren ihre Wahlfreiheit

Auch in kleineren Dörfern mit weniger als 300 Stimmberechtigten in WK 201 werden am 26. September Wahllokale öffnen.
Auch in kleineren Dörfern mit weniger als 300 Stimmberechtigten in WK 201 werden am 26. September Wahllokale öffnen. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)

Die Änderung des Bundeswahlgesetzes, die sich bei der Bundestagswahl am 26. September mit der Zusammenlegung von Wahlbezirken für Gemeinden unter 300 Wahlberechtigten auswirkt, sorgt weiter für Unmut. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am Mittwochnachmittag (vor dem VG-Rat) in Spabrücken drückten einige Teilnehmer Unverständnis und Protest gegen die Änderung auf Bundesebene aus.

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Hintergrund der Zusammenlegungen ist, dass auch bei weniger als 50 Stimmzetteln in der Urne das Wahlgeheimnis gewährleistet bleiben soll. Die Vertreter der kleinen Dörfer sehen ihre Bürger aber durch die Neuregelung in der Ausübung ihres Wahlrechts benachteiligt. „Das wird Wählerstimmen kosten, und es wird künftig schwierig sein, Wahlvorstände zusammenzubekommen“, nannte ...