Verwaltungsgericht bestätigt anhängiges Verfahren - Der Amtsinhaber schweigt dazu - ADD prüft die Stellungnahme der Stadt noch: Bürgermeisterwahl: Wolfgang Heinrich hat Klage eingereicht
Verwaltungsgericht bestätigt anhängiges Verfahren - Der Amtsinhaber schweigt dazu - ADD prüft die Stellungnahme der Stadt noch
Bürgermeisterwahl: Wolfgang Heinrich hat Klage eingereicht
Bürgermeister Wolfgang Heinrich vor der Wahl am 24. Juni im Leonardo-Hotel Foto: Marian Ristow Marian Ristow
Bad Kreuznach. Der Beschwerde zweier Stadträte anlässlich der Bürgermeisterwahl im Bad Kreuznacher Stadtrat am 24. Juni bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) folgt nun die Anrufung eines Gerichtes. Bürgermeister Wolfgang Heinrich hat beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Wahl eingereicht, bei der er als Amtsinhaber Herausforderer Thomas Blechschmidt (CDU) unterlegen war.
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Zwar kann das Verwaltungsgericht keine detaillierten Angaben machen („In der Sache kann ich Ihnen bestätigen, dass beim Verwaltungsgericht Koblenz ein Wahlanfechtungsverfahren anhängig ist“, beantwortet Pressesprecher Michael Vogel eine Anfrage dieser Zeitung), weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, und somit auch nicht den Urheber der Klage nennen, aber Recherchen des Oeffentlichen Anzeigers haben ergeben, dass der Bürgermeister als ...