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Kreis Bad Kreuznach

Bremst Bürokratie Planwagenfahrten aus?

Von Kurt Knaudt
Sollte die neue Verordnung mit all ihren detaillierten Vorgaben umgesetzt werden, würden viele Planwagenfahrten auf der Kippe stehen, warnt Thomas Höfer, Präsident des Weinbauverbandes an der Nahe. Er und mit ihm die betroffenen Winzer hoffen auf ein Einlenken des Ministeriums.  Foto: Désirée Thorn
Sollte die neue Verordnung mit all ihren detaillierten Vorgaben umgesetzt werden, würden viele Planwagenfahrten auf der Kippe stehen, warnt Thomas Höfer, Präsident des Weinbauverbandes an der Nahe. Er und mit ihm die betroffenen Winzer hoffen auf ein Einlenken des Ministeriums. Foto: Désirée Thorn

Sind die beliebten Planwagenfahrten der Winzer und Landwirte durch die Weinberge und an Feldern vorbei ein Auslaufmodell? Zumindest vorerst nicht, betont Thomas Höfer, Präsident des Weinbauverbandes Nahe.

Lesezeit: 2 Minuten
Mit dem Wirtschaftsministerium in Mainz habe man eine Übergangszeit von drei Monaten für die erheblich verschärften Regelungen vereinbart. Seine Botschaft an die Betroffenen: „Die Fahrten unbedingt weiter anbieten.“ Allerdings hilft der inoffiziell verabredete Kompromiss nur fürs Erste, das grundsätzliche Problem ist lediglich vertagt – ein Problem, das Höfer auf die ...
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Ballermann kann überall sein: Kurt Knaudt zur neuen Verordnung für Planwagenfahrten

Muss denn wirklich alles immer bis ins Kleinste vorgeschrieben und reglementiert werden? Diese Frage drängt sich auf, wenn man die neue Verordnung für Planwagenfahrten liest.

Der Hauptgrund sind offenbar vereinzelte Ballermann-Exzesse hoch auf dem Winzerwagen. Aber warum greift man nicht zielgenau dort ein, wo es solche Missstände gehäuft gibt, sondern nimmt gleich wieder alle in den Schwitzkasten?

Mal abgesehen davon: Wo hört noch tolerierbare Feierstimmung unter Alkoholeinfluss auf und wo beginnt Ballermann-Proletentum? Und wer entscheidet das? Ballermann kann im Übrigen überall sein.

Gibt es also demnächst – natürlich nur zur Sicherheit – auch neue Regelungen für öffentliche Weinproben und Weinfeste? Oder noch zugespitzter: Ist nicht der Weintourismus insgesamt ein einziges Sicherheitsrisiko? Die Winzer und Landwirte ärgern sich zu Recht auch darüber, dass sie in den Prozess bis zur Verordnung – mal wieder – nicht einbezogen wurden.

Und das, obwohl sie sich bisher darauf verlassen konnten, in Wirtschaftsminister Volker Wissing und seinem Staatssekretär Andy Becht starke Fürsprecher zu haben. Vielleicht gelingt mit ihrer Hilfe ja doch noch die notwendige Schadensbegrenzung.

E-Mail: kurt.knaudt@rhein-zeitung.net

70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte bleibt

Neben dem anhaltenden Ärger über die neuen Vorgaben für Planwagenfahrten durfte sich Weinbau-Präsident und Parteifreund Thomas Höfer in dieser Woche aber auch über eine gute Nachricht freuen: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) informierte ihn darüber, dass die 70-Tage-Regelung für Aushilfskräfte bleibt.

Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer einen kurzfristigen Minijob maximal 70 Tage im Jahr ausüben darf. Dabei müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Gespräch war, diese Beschäftigung auf 50 Tage zu begrenzen. Doch Klöckner gab jetzt Entwarnung. „Das hilft uns und kommt zur Weinlese gerade richtig“, freut sich Höfer.

Kurzfristig Beschäftigte werden im Weinbau und in der Landwirtschaft eingesetzt. kuk

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