Die Wogen im Bosenheimer Freibad haben sich aktuell geglättet. Nach dem Schreiben des Koblenzer Verwaltungsgericht vom 13. Mai hat der Ortsbeirat seine Klage gegen die Stadt Bad Kreuznach zum Weiterbetrieb des Bades zurückgezogen. Foto: Annemie Lamb/Kreuznacher Stadtwerke (Archiv) Annemie Lamb/Kreuznacher Stadtwerke. Annemie Lamb/Kreuznacher Stadtwe
Bad Kreuznach. Seit dem 13. Mai ist das Freibad im Bad Kreuznacher Stadtteil Bosenheim geöffnet. Auch dieses Jahr wieder. Alle Jahre wieder gibt es darüber aber auch politisch Streit. Doch die Klage, die der Ortsbeirat beim Verwaltungsgericht Koblenz erhoben hat, mit dem Ziel, dass die Stadt Bad Kreuznach den Verpflichtungen aus dem Eingemeindungsvertrag von 1969 nachkommt, und das Schwimmbad weiter betreibt, ist erst einmal vom Tisch.
Im November 2022 hatte der Ortsbeirat beschlossen, die Klage weiterzuführen, um Rechtssicherheit zu erhalten. Die Klage zielt auch auf eine Gleichbehandlung der städtischen Bäder ab. „Mittlerweile ist das Schwimmbad geöffnet (wenn auch mit zwei Ruhetagen), Gelder sind eingestellt und die Stadtverwaltung hat sich in einer Stellungnahme für das Gericht zur Gültigkeit des Eingemeindungsvertrages bekannt und damit zum Weiterbetrieb des Schwimmbads, ...