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Bad Kreuznach/Karlsruhe

BGH hebt Urteil gegen Kreuznacher „Maskenmann“ auf

Der „Maskenmann“ darf wohl auf eine geringere Haftstrafe hoffen: Mit einem Beschluss vom 18. August hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach über den Angeklagten, der als „Jigsaw-Killer“ bekannt geworden war, aufgehoben.

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Archivierter Artikel vom 26.10.2015, 21:23 Uhr