Im Rechtsstreit mit Zimmerlin ist nun Schlussstrich gezogen - Büfep-Mann fordert Aufarbeitung auch in den Stadtgremien
BGH hat entschieden: Ex-Chef der Kreuznacher Gewobau verliert auch in letzter Instanz

Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang 

picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang. picture alliance / David Ebener/

Der ehemalige Geschäftsführer der Kreuznacher Gewobau, Karl-Heinz Seeger, ist in der letzten, zivilrechtlich höchsten juristischen Instanz mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gescheitert. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit zwischen Seeger und seinem Gegenpart, Büfep-Stadtrat Wilhelm Zimmerlin.

Lesezeit 2 Minuten
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden und mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Seegers Beschwerde gegen das Urteil des vierten Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 5. Juli 2023 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region