27-Jährigen zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt - Helfershelfer sollten Blüten in Verkehr bringen
Bezahlen mit Falschgeld flog auf: 27-Jähriger in Kreuznach zu Haft und Geldstrafe verurteilt
Falsche 50-Euro-Scheine. Foto: dpa
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Bad Kreuznach. Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 27-jährigen, der in Kirn und Idar-Oberstein falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht hatte.

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Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme an vier Verhandlungstagen war das Schöffengericht davon überzeugt, dass sich der 27-jährige Selbstständige, der in der Naheregion zwei Friseurläden betreibt, 2017 Falschgeld im Nominalwert von 10 000 Euro besorgt hat.

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