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Bewährungsstrafe für Pulver Kurt junior

Kreis Bad Kreuznach. Wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz musste sich gestern ein 42 Jahre alter Mann aus Meisenheim vor dem Kreuznacher Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Laut Anklage hatte der Mann ein automatisches Sturmgewehr der Marke „Kalaschnikow“ und entsprechende Munition besessen. Beim Angeklagten handelt es sich um den Sohn des als „Pulver Kurt“ bekannt gewordenen Mannes, der in seiner Scheune in Becherbach Unmengen an Kriegswaffen und Sprengstoffe lagerte und gegen den am 25. Juli am Landgericht das Verfahren eröffnet wird.

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Sein Mandant habe auf Drängen des Vaters diese Waffe für 200 bis 300 Mark erworben, so Verteidiger Dr. Ulrich Stange. Stange gab für den Angeklagten gleichzeitig auch eine Erklärung ab, in der die Vorwürfe der Anklage voll umfänglich eingestanden wurden.

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