Bad Kreuznach
Betreiber der Bad Kreuznacher Gaststätte Moritz muss doch kein Bußgeld zahlen

Bad Kreuznach - Ein Bußgeld über 200 Euro wegen Lärmbelästigung sollte der Betreiber der Bad Kreuznacher Gaststätte Moritz an das Ordnungsamt bezahlen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte er erfolgreich Einspruch ein. Das Verfahren gegen den jungen Gastronomen wurde nun durch das Amtsgericht eingestellt.

Lesezeit 2 Minuten
Bad Kreuznach – Ein Bußgeld über 200 Euro wegen Lärmbelästigung sollte der Betreiber der Bad Kreuznacher Gaststätte Moritz an das Ordnungsamt bezahlen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte er erfolgreich Einspruch ein. Das Verfahren gegen den jungen Gastronomen wurde nun durch das Amtsgericht eingestellt.

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